Rechtsanwaltskanzlei Binder

 

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Allgemeines Zivilrecht

Im Alltag setzen wir uns ständig mit rechtlichen Details auseinander, meist ohne uns dessen bewusst zu sein. So schließt man beispielsweise nahezu täglich Kaufverträge oder Beförderungsverträge mit dem örtlichen Beförderungsunternehmen. Man erkennt den rechtlichen Charakter meist erst, wenn das Vertragsverhältnis gestört wird.

Ich finde für Sie die passenden Lösungen für Ihre rechtlichen Probleme.


  • Bau- und Architektenrecht

Ein Bauvorhaben verläuft in den seltensten Fällen vollkommen reibungslos. Meist   suchen die am Bau Beteiligten erst dann rechtlichen Rat, wenn das gegenseitige Vertrauen bereits erschüttert ist oder im schlimmsten Fall die Fronten verhärtet sind.

Durch eine frühzeitige Beratung können Sie solch unangenehme Situationen im Voraus vermeiden, indem Sie klare Regelungen treffen, sei es beim Werkvertrag oder beim Bauträgervertrag. Es können sich jedoch auch während eines laufenden Bauvorhabens Probleme entwickeln, z.B. durch eine unsachgemäße Bauausführung oder durch die verweigerte Abnahme einer ordnungsgemäß erbrachten Leistung.

Ich betreue Sie daher vom Vertragsabschluss über die Bauentwicklung bis zur Vertragsbeendigung. Dabei berate ich Sie insbesondere zu folgenden Punkten:

- Mängelansprüche
- Vergütung
- Abnahme
- Gewährleistung


  • Inkasso

Sie haben Ihre vertragliche Leistung erbracht und Ihr Vertragspartner weigert sich, Ihre fällige Rechnung zu bezahlen?

Gerne unterstütze ich Sie im Rahmen der Forderungsbeitreibung.

 

  • Mietrecht
Im Rahmen eines Wohnraum- oder Gewerberaummietverhältnisses bestehen für den Mieter und den Vermieter bestimmte Rechte und Pflichten, sei es beispielsweise im Rahmen einer Mieterhöhung, bei der Geltendmachung von Mängeln am Mietobjekt, bei Kündigung oder der Durchführung von Schönheitsreparaturen.

Ich informiere Sie bei Fragen rund um das Mietrecht und helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

 
  • Werkvertragsrecht

Den Begriff des Werkvertragsrechts verbinden die meisten Menschen mit der Erbringung von Bauleistungen. Sie schließen jedoch immer dann einen Werkvertrag, wenn Sie oder Ihr Vertragspartner einen konkreten Erfolg schulden, wie beispielsweise bei der Erstellung eines Gutachtens oder der Reparatur eines Fahrzeuges.

Sollte es zu einer Störung des Vertragsverhältnisses kommen, helfe ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.